BGH, Beschluss vom 04.02.2021, AZ VIII ZR 252/18
Ausgabe: 2/3–2021
Wird der Leasingnehmer vom Leasinggeber auf Zahlung rückständiger Leasingraten oder ‑nach fristloser Kündigung des Leasingvertrags wegen Zahlungsverzugs-auf Schadensersatz statt der Leistung in Anspruch genommen, ist eine gegen den Ver-käufer der Leasingsache ‑aus (leasingtypisch) abgetretenen Sachmängelgewährleistungsrechten des Leasinggebers-erhobene isolierte Drittwiderklage des Leasingnehmers auf Rückgewähr des Kaufpreises an den Leasinggeber zulässig.
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