OLG Frank­furt, Beschluss vom 02.05.2023, AZ 17 U 159/21

Aus­ga­be: 04–2023

Die Gel­tend­ma­chung von Ansprü­chen aus dem Rück­ge­währ­schuld­ver­hält­nis durch den Dar­le­hens­neh­mer nach Wider­ruf ist nicht grund­sätz­lich des­halb rechts­miss­bräuch­lich, weil die­ser das finan­zier­te Fahr­zeug im Rah­men einer Rück­kauf­op­ti­on an den Händ­ler ver­äu­ßert hat.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/d…