Zur Fra­ge, wann ein Ver­kehrs­un­fall­ge­schä­dig­ter im Rah­men sei­ner Scha­dens­min­de­rungs­pflicht ver­pflich­tet ist, den Scha­den aus eige­nen Mit­teln, z. B. durch Kre­dit­auf­nah­me oder Inan­spruch­nah­me einer bestehen­den Voll­kas­ko­ver­si­che­rung vorzufinanzieren.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.juris.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=KORE212582018&st=null&doctyp=juris‑r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint