Das „Wegdrücken“ eines eingehenden Anrufs auf einem Mobiltelefon ist eine ordnungswidrige Nutzung desselben i.S.v. § 23 Abs. 1a StVO.

Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2019/4_RBs_307_19_Beschluss_20190926.html