OLG Braunschweig, Beschluss vom 25.07.2022, AZ 7 U 289/18

Ein Vergleich zwischen dem Käufer und der Herstellerin eines vom sog. „Abgasskandal“ betroffenen Fahrzeugs kann Gesamtwirkung zugunsten eines EU-Reimport-Händlers entfalten.
Es kann einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellen, wenn ein Nachlieferungsanspruch hinsichtlich eines vom sog. „Abgasskandal“ betroffenen Fahrzeuges gegenüber dem Händler weiterverfolgt wird, obwohl bereits ein Vergleich mit der Fahrzeugherstellerin geschlossen wurde.

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