OLG Cel­le, Beschluss vom 10.06.2020, AZ 14 U 218/19

Der Fah­rer eines Son­der­schutz­fahr­zeugs, das wegen sei­ner Auf­pan­ze­rung beim zügi­gen Rück­wärts­fah­ren mit ein­ge­schla­ge­ner Len­kung schon nach weni­gen Metern umkippt, han­delt nicht fahr­läs­sig (§§ 276 Abs. 2, 823 Abs. 1 BGB), weil die­se Gefahr nicht vor­her­seh­bar war, ins­be­son­de­re auch nicht all­ge­mein bekannt gemacht wor­den ist.

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