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Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
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Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Verkehrsrecht
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ZPO §321 Abs.2, §329 Abs.2
Die zweiwöchige Frist zur Stellung eines Ergänzungsantrags entsprechend §321 Abs. 2 ZPO beginnt bei einem Beschluss, der nicht förmlich zugestellt werden muss, mit dessen formloser Mitteilung. Weitere Informationen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=6&nr=93261&pos=194&anz=581
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BGB § 823 Abs. 1 (Ae.), § 249 Abs.2 Satz 1 (Ga.), § 903
Der Leasingnehmer, der die Pflicht zur Instandsetzung des Leasingfahrzeuges gegenüber dem Leasinggeber und Eigentümer für jeden Schadensfall über-nommen und im konkreten Schadensfall nicht erfüllt hat, kann nicht ohne Zu-stimmung (§182 […]
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BGB § 823 Abs. 1 (Ae.), § 249 Abs.2 Satz 1 (Ga.), § 903
Der Leasingnehmer, der die Pflicht zur Instandsetzung des Leasingfahrzeuges gegenüber dem Leasinggeber und Eigentümer für jeden Schadensfall über-nommen und im konkreten Schadensfall nicht erfüllt hat, kann nicht ohne Zu-stimmung (§182 […]
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Gewährleistungsansprüche des Neuwagenhändlers bei Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens
1. Wird der Verkauf eines Neuwagens mit der Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens verknüpft, ergibt sich daraus in der Regel eine Ersetzungsbefugnis des Neuwagenkäufers. Die Konsequenzen bei Mängeln des Gebrauchtwagens richten sich […]
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