Zur Bedeu­tung des so. Schloss­sym­bols im Rah­men der Aus­wer­tung von Mess­da­ten einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2019/1_RBs_416_18_Beschluss_20190410.html