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VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
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Internet-Adresse:
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BGB § 823 Aa, § 843 Abs. 1 Alt. 2; ZPO § 138 Abs. 1, 322 Abs. 1
a) Zu den vermehrten Bedürfnissen im Sinne des § 843 Abs. 1 Alt. 2 BGB gehören sowohl die Kosten für die Beschäftigung einer Pflegeperson als auch der Betreuungsaufwand naher Angehöriger, […]
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BGB § 823 Aa, § 843 Abs. 1 Alt. 2; ZPO § 138 Abs. 1, 322 Abs. 1
a) Zu den vermehrten Bedürfnissen im Sinne des § 843 Abs. 1 Alt. 2 BGB gehören sowohl die Kosten für die Beschäftigung einer Pflegeperson als auch der Betreuungsaufwand naher Angehöriger, […]
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ZPO § 233 Fe
a) Bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefaxmuss der Absender die Belegung des Empfangsgeräts des Gerichts durch andere eingehende Sendungen – insbesondere auch in den Abend- und Nachtstunden – […]
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ZPO § 233 Fe
a) Bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefaxmuss der Absender die Belegung des Empfangsgeräts des Gerichts durch andere eingehende Sendungen – insbesondere auch in den Abend- und Nachtstunden – […]
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