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Aktuelles
- Die Mitfahrt mit einem erkennbar alkoholbedingt Fahruntüchtigen kann grundsätzlich ein Mitverschulden des Beifahrers begründen, da mit einer solchen Fahrt eine erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit einhergeht. Die Erkennbarkeit der Alkoholisierung muss aber von der Gegenseite dargelegt und nachgewiesen werden.
- Weitere Entscheidung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) bei der Verwendung eines Emissionskontrollsystems
- vorsätzliche sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) bei der Verwendung eines Emissionskontrollsystems
- Berücksichtigung von Mängeln beim Minderwertausgleich nach regulärem Ende eines Leasingvertrages
- sale-and-rent-back-Geschäftsmodell
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
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BGB § 357 Abs. 7 (Fassung bis zum 27. Mai 2022)
BGH, Beschluss vom 24.11.2022, AZ XI ZR 44/22 Ausgabe: 10 – 11/2022 Bei einem mit einem im stationären Handel geschlossenen Fahrzeugkaufvertrag verbundenen und vom Darlehensnehmer widerrufenen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag ist für die […]
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BGB § 295, § 826 (Gd), § 849
BGH, Beschluss vom 22.11.2022, AZ VI ZR 467/20 Ausgabe: 10 – 11/2022 Zur Haftung eines Automobilherstellers nach § 826 BGB gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall (hier: […]
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BGB § 826 E, Ga, H
BGH, Beschluss vom 21.11.2022, AZ VI ZR 68/20 Ausgabe: 10 – 11/2022 Zur Haftung eines Motorenherstellers nach §§ 826, 31 BGB gegenüber dem Käufer eines von dessen Tochtergesellschaft hergestellten Fahrzeugs […]
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