Schles­wig-Hol­stei­ni­sches Ober­lan­des­ge­richt, Beschluss vom 02.05.2023, AZ II ORbs 15/23

Aus­ga­be: 04–2023

Auch ein mit einem mobi­len Dia­gno­se­ge­rät ver­bun­de­nes Aus­le­se­ge­rät kann unter das in § 23 Abs. 1a StVO ent­hal­te­ne Ver­bot der Benut­zung eines „elek­tro­ni­schen Geräts, das der Kom­mu­ni­ka­ti­on, Infor­ma­ti­on oder Orga­ni­sa­ti­on dient oder zu die­nen bestimmt ist“ fal­len, wenn die­ses Gerät beim Füh­ren eines Fahr­zeugs auf­ge­nom­men oder gehal­ten wird.

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