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- Keine Extrakosten für den Kostenbescheid – Gebührenpraxis der Stadt Dortmund bei Abschleppmaßnahmen rechtswidrig
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Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Archive for Mai, 2014
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Schadenersatz bei Abschleppschäden durch die Straßenverkehrsbehörde
(Kiel) Wird ein Fahrzeug im Auftrag der Straßenverkehrsbehörde abgeschleppt und dabei beschädigt, haftet der Verwaltungsträger für Schäden am Fahrzeug. Der BGH hat hierzu seine Rechtsprechung geändert. Darauf verweist der Nürnberger […]
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Oberlandesgericht Hamm: Grundstücksausfahrt mit anschließendem Linksabbiegen kann ein besonders gefährliches Fahrmanöver sein
(Kiel) Wer trotz eines herannahenden Fahrzeugs mit seinem Fahrzeug aus einer Grundstücksausfahrt auf die Fahrbahn einbiegt, um unmittelbar danach links abzubiegen, vollzieht ein besonders gefährliches Fahrmanöver. Auch nach Beendigung der […]