(Kiel) Die sog. „Winterreifenpflicht“ tritt am Samstag, 4. Dezember 2010 in Kraft. Die neuen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung sind am 3. Dezember 2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Darauf verwies der Kieler Rechtsanwalt Jens Klarmann, Präsident des VdVKA – Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Kiel, unter Hinweis auf eine Mitteilung des Bundesminsters für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 03.12.2010.

Als Winterreifen gelten dabei alle M+S-Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter. Sie sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol). Schwere Nutzfahrzeuge (Busse und Lkw der Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3) müssen auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen.

Die Regelsätze für Bußgelder bei Verstößen wurden verdoppelt. Das Fahren ohne Winterreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte kostet künftig 40, statt bisher 20 Euro. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen 80, statt bisher 40 Euro an. Damit ist auch ein Eintrag eines Punktes im Verkehrszentralregister verbunden.

Ab dem 4. Dezember 2010 müssen nach dem Gesetz alle Fahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nun Winterreifen aufziehen, sonst droht der Bußgeldbescheid, betont Klarmann. Der Bundesrat hatte am 26. November einer von Bundesverkehrsminister Ramsauer vorgelegten Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung zugestimmt.

Klarmann empfahl, dies zu beachten und ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf den VdVKA – Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V. – www.vdvka.de – verwies.

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Jens Klarmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Präsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des
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