OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.02.2026, AZ 6 U 292/21

Ausgabe: 01/02 – 2026

Zu den Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen auf den Anspruch eines geschädigten Käufers eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Fahrzeugs gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV, der dieses Fahrzeug weiterveräußert und dabei den marktgerechten Händlereinkaufspreis unterschreitet, an Stelle des erzielten Veräußerungserlöses ein höherer Restwert als Vorteil anzurechnen ist.

Weitere Informationen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJR…