Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 19.02.2026, AZ 1 B 151/25
Ausgabe: 01/02 – 2026
1. Zu den Anforderungen an die Begründung der Anordnung des Sofortvollzugs einer Fahrtenbuchauflage (§ 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO).
2. Zur im Lichte des § 31a Abs. 1 StVZO „geschuldeten“ behördlichen Ermittlungstätigkeit zur Feststellung des Fahrers bei unterbliebener Mitwirkung des Halters.
3. Zur Relevanz der unterlassenen (beantragten) Akteneinsicht im Bußgeldverfahren für die nachfolgende Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen.
Weitere Informationen: https://recht.saarland.de/bssl/document/NJRE001…