BGH, Beschluss vom 21.01.2025, AZ VI ZR 18/24

Ausgabe: 01-2025

Ein Anscheinsbeweis, der beim Auffahrunfall für einen schuldhaften Verstoß des Hintermanns gegen § 4 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1 Satz 4 oder § 1 Abs. 2 StVO spricht, kann auch dann eingreifen, wenn ein Motorradfahrer hinter einem stark abbremsenden Pkw ohne Berührung der Fahrzeuge stürzt und es nur durch Zu-fall nicht zu einer Kollision mit dem Vorausfahrenden kommt.

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