OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.03.2021, AZ 2 RBs 191/20

Ausgabe: 2/3-2021

1.Allgemeinkundige Tatsachen stehen der Kenntnisnahme durch das Rechtsbeschwerdegericht offen, ohne dass es ihrer Darlegung im tatrichterlichen Urteil bedarf.

2.Die im Internet bei Google Maps oder Google Earth abrufbaren Luftbildaufnahmen können als Quelle für allgemeinkundige Erkenntnisse zu örtlichen Gegebenheiten herangezogen werden.

Weitere Informationen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/…