OLG Hamm, Beschluss vom 30.08.2021, AZ OWiG § 71 Abs. 1, § 80 Abs. 1 Nr. 1

Aus­ga­be: 8/9–2021

Sind nach einer Geschwin­dig­keits­mes­sung mit dem Laser­scan­ner PoliScan die bei der Ver­wen­dung des Aus­wer­te­rah­mens zu beach­ten­den Aus­wer­te­kri­te­ri­en erfüllt, bedarf es für die Zuord­nung des Fahr­zeugs in den Urteils­grün­den jeden­falls dann kei­ner Aus­füh­run­gen zu der Posi­ti­on der Hilfs­li­nie, wenn allein das Fahr­zeug des Betrof­fe­nen auf dem Mess­fo­to abge­bil­det ist.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf…