OLG Hamm, Beschluss vom 28.07.2025, AZ 5 ORbs 88/25
Ausgabe: 07 – 2025
Fehlt im Urteil – trotz konkreter Einwendungen der Verteidigung – die Darlegung hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben der Gebrauchsanweisung des Messgeräts, so handelt es sich grundsätzlich nicht mehr um ein standardisiertes Messverfahren, sondern um ein individuelles, das nicht mehr die Vermutung der Richtigkeit und Genauigkeit für sich in Anspruch nehmen kann.
Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/hamm/j2025/5_OR…