BGH, Beschluss vom 11.12.2023, AZ VI ZR 131/20

Ausgabe: 12/2023 – 01/2024

Zur deliktischen Haftung des Kfz-Herstellers wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasrückführung gegenüber dem Leasingnehmer und späteren Käufer eines Fahrzeugs.

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