BGH, Beschluss vom 18.06.2020, AZ VI ZR 321/19

Zum Erstat­tungs­an­spruch des Geschä­dig­ten eines Ver­kehrs­un­falls hin­sicht­lich der Rechts­an­walts­kos­ten für die Gel­tend­ma­chung von Ansprü­chen gegen den eige­nen Unfall­ver­si­che­rer (hier: Beauf­tra­gung durch den Betreuer).

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/recht…