- Startseite
- Der Verband
- Presse & Urteile
- Anwalt für Verkehrsrecht – Anwaltssuche
- Verkehrsrechtl. Gesetze
- Unfallskizze
- Kooperationspartner
- Buchtipps
- Mitglied werden
- VdVKA Zertifizierungen
- Veranstaltungen (§ 15 FAO)
- Fachanwaltslehrgänge
- Kontakt & Impressum
- Terminvertretungen
- Verkehrsrechtliche Fachbeiträge
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
Aktuelles
- Beurteilung der Haftungsquoten eines Verkehrsunfalles
- BGB § 249 Abs. 2 Satz 1 (Ga, Gb)
- Berechnung des Nutzungsvorteils
- § 823 Abs. 2 BGB § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV
- Widerspruch durch schlüssiges Verhalten
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Posts by VdVKA
-
Urteil des LG Saarbrücken vom 02.11.2018, 13 S 104/18
Wer hinter einem Fahrschulfahrzeug, das als solches gekennzeichnet ist, fährt, muss seinen Abstand so wählen, dass er auch bei einem unangepassten Fahrverhalten des Fahranfängers – hier Abbremsen ohne zwingenden Grund […]
-
Urteil des LG Saarbrücken vom 02.11.2018, 13 S 104/18
Wer hinter einem Fahrschulfahrzeug, das als solches gekennzeichnet ist, fährt, muss seinen Abstand so wählen, dass er auch bei einem unangepassten Fahrverhalten des Fahranfängers – hier Abbremsen ohne zwingenden Grund […]
-
§§ 71 OWiG, 267 StPO
Es besteht der Erfahrungssatz, dass Verkehrszeichen regelmäßig so aufgestellt werden, dass sie bei zumutbarer Aufmerksamkeit vom durchschnittlichen Verkehrs-teilnehmer im Fahren durch beiläufigen Blick erkannt werden können. Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2018/1_RBs_324_18_Beschluss_20181019.html
-
§§ 71 OWiG, 267 StPO
Es besteht der Erfahrungssatz, dass Verkehrszeichen regelmäßig so aufgestellt werden, dass sie bei zumutbarer Aufmerksamkeit vom durchschnittlichen Verkehrs-teilnehmer im Fahren durch beiläufigen Blick erkannt werden können. Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2018/1_RBs_324_18_Beschluss_20181019.html
-
-
-
-
-
-