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VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
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Internet-Adresse:
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§§ 80 Abs. 4 S. 2 OWiG, 346 Abs. 1 StPO;; §§ 80 Abs. 3 S. 3 OWiG, 345 Abs. 1, 44, 46 StPO
1. Die dem Tatrichter gemäß § 346 Abs. 1 StPO obliegende Prüfung, ob die Revisionsanträge in der Form des § 345 Abs. 2 StPO angebracht worden sind, erstreckt sich nicht […]
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§§ 80 Abs. 4 S. 2 OWiG, 346 Abs. 1 StPO;; §§ 80 Abs. 3 S. 3 OWiG, 345 Abs. 1, 44, 46 StPO
1. Die dem Tatrichter gemäß § 346 Abs. 1 StPO obliegende Prüfung, ob die Revisionsanträge in der Form des § 345 Abs. 2 StPO angebracht worden sind, erstreckt sich nicht […]
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Fahrverbot, Besinnungsfunktion, zwei Jahre
Der erzieherische Sinn und Zweck des Fahrverbots kann jedenfalls dann zweifelhaft sein, wenn der zu ahndende Verkehrsverstoß deutlich mehr als zwei Jahre zurückliegt. Dabei ist grundsätzlich auf den Zeitraum zwischen […]
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Fahrverbot, Besinnungsfunktion, zwei Jahre
Der erzieherische Sinn und Zweck des Fahrverbots kann jedenfalls dann zweifelhaft sein, wenn der zu ahndende Verkehrsverstoß deutlich mehr als zwei Jahre zurückliegt. Dabei ist grundsätzlich auf den Zeitraum zwischen […]
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