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Aktuelles
- Die Mitfahrt mit einem erkennbar alkoholbedingt Fahruntüchtigen kann grundsätzlich ein Mitverschulden des Beifahrers begründen, da mit einer solchen Fahrt eine erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit einhergeht. Die Erkennbarkeit der Alkoholisierung muss aber von der Gegenseite dargelegt und nachgewiesen werden.
- Weitere Entscheidung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) bei der Verwendung eines Emissionskontrollsystems
- vorsätzliche sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) bei der Verwendung eines Emissionskontrollsystems
- Berücksichtigung von Mängeln beim Minderwertausgleich nach regulärem Ende eines Leasingvertrages
- sale-and-rent-back-Geschäftsmodell
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
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Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Posts by VdVKA
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Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden bei Auffahrunfall; zur Haftungsverteilung zwischen Auffahrendem und entgegen § 4 Abs. 1 S. 2 StVO ohne zwingenden Grund stark Bremsendem
OLG Celle, Beschluss vom 01.02.2021, AZ 14 U 87/20 Ausgabe: 12-2020 / 1-2021 1. Gegen den Auffahrenden spricht der Anscheinsbeweis für eine schuldhafte Unfallverursachung, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, die […]
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sog. Dieselskandal, sekundäre Darlegungslast
OLG Hamm, Beschluss vom 01.02.2021, AZ 24 U 184/19 Ausgabe: 12-2020 / 1-2021 1. Dem Käufer eines Fahrzeugs (hier: Audi Avant Ambition, 2.0 TDI), das mit einem Dieselmotor mit einer […]
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Verkehrsordnungswidrigkeit, rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, Einstellung, Kosten, Auslagen
OLG Hamm, Beschluss vom 01.02.2021, AZ 4 RBs 414/20 Ausgabe: 12-2020 / 1-2021 Wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren justizseitig in ungewöhnlich großem Ausmaß verzögert und es deswegen nach § 47 Abs. 2 […]
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Verkehrsordnungswidrigkeit, rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, Einstellung, Kosten, Auslagen
OLG Hamm, Beschluss vom 01.02.2021, AZ 4 RBs 414/20 Ausgabe: 12-2020 / 1-2021 Wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren justizseitig in ungewöhnlich großem Ausmaß verzögert und es deswegen nach § 47 Abs. 2 […]
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