OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.06.2025, AZ 24 U 2387/22

Ausgabe: 06 – 2025

Der im Rahmen der Vorteilsausgleichung zu berücksichtigende Nutzungsersatz berechnet sich bei Wohnmobilen regelmäßig nicht nach der Laufleistung, sondern nach der voraussichtlichen Lebenszeit (Gesamtnutzungsdauer). Die durchschnittliche Gesamtnutzungsdauer eines Wohnmobils schätzt der Senat in der Regel auf 15 Jahre bzw. 180 Monaten.

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