(Kiel) Einem PKW-Fah­rer, der sein Fahr­zeug unter Dro­gen­ein­fluss geführt hat, ist die Fahr­erlaub­nis auch dann zu ent­zie­hen, wenn ihm eine Blut­pro­be ohne rich­ter­li­che Anord­nung ent­nom­men wurde.

Dies, so der Kie­ler Rechts­an­walt Jens Klar­mann, Prä­si­dent des VdVKA — Ver­band deut­scher Ver­kehrs­rechts­An­wäl­te e. V. mit Sitz in Kiel, ent­schied das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt (OVG) Rhein­land-Pfalz in Koblenz in einem am 05.03.2010 ver­öf­fent­lich­ten Beschluss vom 29. Janu­ar 2010, Akten­zei­chen: 10 B 11226/09.OVG.

Der Antrag­stel­ler nahm mit sei­nem Fahr­zeug am Stra­ßen­ver­kehr teil, obwohl er unter dem Ein­fluss von Can­na­bis stand. Dies ergab eine Blut­pro­be, die ohne rich­ter­li­che Anord­nung vor­ge­nom­men wur­de. Dar­auf­hin ent­zog die Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­de ihm mit sofor­ti­ger Wir­kung die Fahrerlaubnis.

Den gegen den Sofort­voll­zug gestell­ten Eil­an­trag lehn­te bereits das Ver­wal­tungs­ge­richt ab. Das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt bestä­tig­te die­se Ent­schei­dung, betont Klarmann.

Blut­pro­ben, wel­che ohne rich­ter­li­che Anord­nung ent­nom­men wor­den sei­en, könn­ten — anders als mög­li­cher­wei­se im straf­recht­li­chen Ermitt­lungs­ver­fah­ren — im behörd­li­chen Ver­fah­ren über die Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis ver­wer­tet wer­den. Denn bei­de Ver­fah­ren dien­ten unter­schied­li­chen Zwe­cken: Im Straf­pro­zess wer­de nach­träg­lich kri­mi­nel­les Unrecht geahn­det. Dem­ge­gen­über die­ne die Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis der vor­sorg­li­chen Abwehr von Gefah­ren, die ande­ren Ver­kehrs­teil­neh­mern durch nach­weis­lich unge­eig­ne­te Fahr­zeug­füh­rer droh­ten. Die­ser Gefahr müs­se auch dann begeg­net wer­den, wenn das Ergeb­nis der Blut­pro­be nicht auf einer rich­ter­li­chen Anord­nung beruhe.

Klar­mann emp­fahl, dies zu beach­ten und ggfs. recht­li­chen Rat in Anspruch zu neh­men, wobei er dabei u. a. auch auf den VdVKA — Ver­band deut­scher Ver­kehrs­rechts­an­wäl­te e. V. — www.vdvka.de - ver­wies. 

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Jens Klar­mann
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