BGH, Beschluss vom 19.07.2023, AZ IV ZR 375/21

Ausgabe: 5-7/2023

a) Zum anwendbaren Recht auf den Innenausgleich zwischen den rumänischen Haftpflichtversicherern einer in Rumänien zugelassenen Zugmaschine und eines in Rumänien zugelassenen Aufliegers nach einem Unfall des Gespanns im März 2017 in Deutschland.

b) Zur Überprüfbarkeit des auf die Entscheidung des Rechtsstreits anzuwendenden ausländischen Rechts durch das Revisionsgericht.

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