BGH, Beschluss vom 19.05.2023, AZ VI ZR 345/21

Ausgabe: 5-7/2023

Zum Ausgleichsanspruch des Unfallgegners gegen den haltenden Nichteigentümer (Leasingnehmer) und den Fahrer nach Regulierung der Schadensersatzansprüche des Leasinggebers wegen der Verletzung seines Eigentums an dem Fahrzeug.

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