BGH, Beschluss vom 10.03.2023, AZ XI ZR 537/21

Bei einem mit einem im stationären Handel geschlossenen Fahrzeugkaufvertrag verbundenen und vom Darlehensnehmer widerrufenen Allgemein Verbraucherdarlehensvertrag besteht das Leistungsverweigerungsrecht des Darlehensgebers nach § 357 Abs. 4 Satz 1 BGB nicht mehr, wenn der Darlehensnehmer das Fahrzeug an den Händler wieder veräußert hat und aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls anzunehmen ist, dass der Darlehensgeber dem zugestimmt hat.

Weitere Informationen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rech…