BGH, Beschluss vom 10.01.2023, AZ VIa ZR 325/21

Ausgabe: 01-2023

Die Nichtausübung eines verbrieften Rückgaberechts stellt in einem sogenannten „Dieselfall“ den für die Erwerbskausalität geltenden Erfahrungssatz nicht in Frage, dass der Geschädigte in Kenntnis sämtlicher Umstände und mit Rücksicht auf das damit einhergehende Stilllegungsrisiko das mit einer Umschaltlogik versehene Fahrzeug nicht gekauft hätte (Fortführung von BGH, Urteil vom 16. Dezember 2021 – VII ZR 389/21, VersR 2022, 391 Rn. 12 ff. und Urteil vom 11. April 2022 – Via ZR 135/21, juris Rn. 6).

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