OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2022, AZ 2 RBs 51/22

Ausgabe: 05-2022

Der Betroffene hat nach einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Laserhandmessgerät Riegl FG 21-P keinen Anspruch auf Einsichtnahme in das Display mit dem (noch) angezeigten Messergebnis. Das Messergebnis ist auch dann verwertbar, wenn dem Betroffenen eine solche Einsichtnahme wegen der örtlichen Gegebenheiten am Tatort (hier: Messstelle an einer Autobahn) nicht ermöglicht werden konnte.

Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf…