OLG Oldenburg, Beschluss vom 01.11.2021, AZ 2 Ss (OWi) 150/21

Ausgabe: 10-2021

Ermessen der Verwaltungsbehörde, ob sie bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit ein Bußgeld verhängt oder die Einziehung von Taterträgen anordnet.

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