Zu den Anforderungen an die Rügebegründung bei Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs wegen fehlenden Hinweises auf die Möglichkeit der Verurteilung wegen vorsätzlicher Begehung einer Straßenverkehrsordnungswidrigkeit.

Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2019/4_RBs_107_19_Beschluss_20190409.html