BGH, Beschluss vom 20.04.2026, AZ VI ZR 100/25

Ausgabe: 03/04 – 2026

Da für die fiktive Abrechnung eines Sachschadens das weitere Schicksal der beschädigten Sache grundsätzlich keine Rolle spielt, ist es für den Schadensersatzanspruch des Geschädigten unerheblich, ob die Sache später erneut beschädigt wird.

Weitere Informationen: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Ent…