Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.02.2026, AZ 4 MB 30/25

Ausgabe: 01/02 – 2026

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist bereits dadurch gerechtfertigt, dass der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme harter Drogen (Crack, Kokain) eingeräumt hat.

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