BGH, Beschluss vom 24.01.2024, AZ VIa ZR 1083/22

Ausgabe: 02-2024

Macht der Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs gegen den Fahrzeughersteller einen deliktischen Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens geltend, besteht für einen Antrag auf Feststellung einer solchen Schadensersatzpflicht des Herstellers kein Feststellungsinteresse (Fortführung von BGH, Urteil vom 16. Oktober 2023 – VIa ZR 37/21, juris).

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