- Startseite
- Der Verband
- Presse & Urteile
- Anwalt für Verkehrsrecht – Anwaltssuche
- Verkehrsrechtl. Gesetze
- Unfallskizze
- Kooperationspartner
- Buchtipps
- Mitglied werden
- VdVKA Zertifizierungen
- Veranstaltungen (§ 15 FAO)
- Fachanwaltslehrgänge
- Privatsphäre-Einstellungen ändern
- Historie der Privatsphäre-Einstellungen
- Einwilligungen widerrufen
- Terminvertretungen
- Verkehrsrechtliche Fachbeiträge
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
Aktuelles
- Die Mitfahrt mit einem erkennbar alkoholbedingt Fahruntüchtigen kann grundsätzlich ein Mitverschulden des Beifahrers begründen, da mit einer solchen Fahrt eine erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit einhergeht. Die Erkennbarkeit der Alkoholisierung muss aber von der Gegenseite dargelegt und nachgewiesen werden.
- Weitere Entscheidung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) bei der Verwendung eines Emissionskontrollsystems
- vorsätzliche sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) bei der Verwendung eines Emissionskontrollsystems
- Berücksichtigung von Mängeln beim Minderwertausgleich nach regulärem Ende eines Leasingvertrages
- sale-and-rent-back-Geschäftsmodell
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Archive for November, 2023
-
-
Bundesgerichtshof entscheidet über die Haftung des Herstellers des Basisfahrzeugs eines Wohnmobils in einem Dieselverfahren
BGH, Beschluss vom 27.11.2023, AZ VIa ZR 1425/22 Ausgabe: 10-11/2023 Der vom Präsidium des Bundesgerichtshofs vorübergehend als Hilfsspruchkörper eingerichtete VIa. Zivilsenat (vgl. Pressemitteilung Nr. 141/2021 vom 22. Juli 2021) hat […]
-
StVO § 41 ZPO § 286 C
BGH, Beschluss vom 23.11.2023, AZ VI ZR 287/22 Ausgabe: 10-11/2023 StVO § 41 a) Das Vorschriftszeichen 220 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 StVO gebietet, dass die Einbahnstraße nur […]
-
BGB § 823 Abs. 2 Bf., F., § 249 Cb., § 254 Dc.; EG-FGV § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1
BGH, Beschluss vom 21.11.2023, AZ VIa ZR 468/21 Ausgabe: 10-11/2023 a) Der Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs kann unter den Voraussetzungen des Senatsurteils vom 26. Juni 2023 […]
-
-
-
-
-
-