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Aktuelles
- Die Mitfahrt mit einem erkennbar alkoholbedingt Fahruntüchtigen kann grundsätzlich ein Mitverschulden des Beifahrers begründen, da mit einer solchen Fahrt eine erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit einhergeht. Die Erkennbarkeit der Alkoholisierung muss aber von der Gegenseite dargelegt und nachgewiesen werden.
- Weitere Entscheidung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) bei der Verwendung eines Emissionskontrollsystems
- vorsätzliche sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) bei der Verwendung eines Emissionskontrollsystems
- Berücksichtigung von Mängeln beim Minderwertausgleich nach regulärem Ende eines Leasingvertrages
- sale-and-rent-back-Geschäftsmodell
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Archive for September, 2023
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GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 9
BGH, Beschluss vom 20.09.2023, AZ VI ZR 191/22 Ausgabe: 08-09/2023 Zum Vorliegen eines Gehörsverstoßes in einem Schadensersatzprozess. Weitere Informationen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rech…
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BGB § 826 E, § 823 Abs. 2 Bf, F, § 249 Cb; EG-FGV § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1; ZPO § 287
BGH, Beschluss vom 07.09.2023, AZ VIa ZR 752/22 Ausgabe: 08-09/2023 Der Tatrichter entscheidet gemäß dem ihm eingeräumten Ermessen selbst, ob er Nutzungsvorteile aus dem Gebrauch eines vom sogenannten Dieselskandal betroffenen […]