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VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Walkerdamm 1
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Tel: 0431 – 974 3030
Fax: 0431 – 974 3055
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Archive for November, 2018
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ZPO § 531 Abs. 2 (Unfall nach Inzahlungnahme eines Fahrzeugs und danach deswegen Annahmeverweigerung)
a) Der Vortrag einer Partei, dass ein Gestaltungsrecht erst nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung ausgeübt worden ist (hier: Widerruf gemäß §§ 312b, 312g, 355 f. BGB), ist in der […]