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- Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Nachträgliche Urteilsbegründung bei gerichtlichem Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots und Antrag der Staatsanwaltschaft auf schriftliche Urteilsbegründung; tatrichterliche Würdigung der Warn- und Denkzettelfunktion des Fahrverbots
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Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
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Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Archive for November, 2018
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ZPO § 531 Abs. 2 (Unfall nach Inzahlungnahme eines Fahrzeugs und danach deswegen Annahmeverweigerung)
a) Der Vortrag einer Partei, dass ein Gestaltungsrecht erst nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung ausgeübt worden ist (hier: Widerruf gemäß §§ 312b, 312g, 355 f. BGB), ist in der […]