- Startseite
- Der Verband
- Presse & Urteile
- Anwalt für Verkehrsrecht – Anwaltssuche
- Verkehrsrechtl. Gesetze
- Unfallskizze
- Kooperationspartner
- Buchtipps
- Mitglied werden
- VdVKA Zertifizierungen
- Veranstaltungen (§ 15 FAO)
- Fachanwaltslehrgänge
- Kontakt & Impressum
- Terminvertretungen
- Verkehrsrechtliche Fachbeiträge
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
Aktuelles
- OLG Frankfurt am Main: Einsichtsrechte von Bußgeldempfängern in Messunterlagen
- Oberlandesgericht Hamm: Das Umschubsen einer Geschwindigkeitsmessanlage ist strafbar
- § 323 BGB, § 346 BGB, § 434 BGB, § 437 BGB, § 440 BGB, § 442 BGB, Art 3 Nr 10 EGV 715/2007, Art 5 Abs 2 S 2 EGV 715/2007
- 1. Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem bei unklarer Verkehrslage überholenden PKW und einem unter Verstoß gegen die Pflicht zur doppelten Rückschau nach links abbiegenden LKW 2. Zur Anrechnung ersparter Eigenaufwendungen bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs für einen unfallbedingt beschädigten LKW
- Keine Entlastung wegen behaupteter verwirrender Beschilderung bei Geschwindigkeitsüberschreitung
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431 97991610
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Archive for September, 2018
-
BGB § 249 Abs. 2 Satz 1 Gb; ZPO § 287
Legt der Geschädigte oder der an seine Stelle getretene Zessionar lediglich die unbeglichene Rechnung über die Sachverständigenkosten vor, genügt ein einfaches Bestreiten der Schadenshöhe durch den beklagten Schädiger oder Haftpflichtversicherer, […]
-
BGB § 249 Abs. 2 Satz 1 Gb; ZPO § 287
Legt der Geschädigte oder der an seine Stelle getretene Zessionar lediglich die unbeglichene Rechnung über die Sachverständigenkosten vor, genügt ein einfaches Bestreiten der Schadenshöhe durch den beklagten Schädiger oder Haftpflichtversicherer, […]
-
BGB § 249 Abs. 2 Satz 1 Gb; ZPO § 287
Legt der Geschädigte oder der an seine Stelle getretene Zessionar lediglich die unbeglichene Rechnung über die Sachverständigenkosten vor, genügt ein einfaches Bestreiten der Schadenshöhe durch den beklagten Schädiger oder Haftpflichtversicherer, […]
-
BGB § 249 Abs. 2 Satz 1 Gb; ZPO § 287
Legt der Geschädigte oder der an seine Stelle getretene Zessionar lediglich die unbeglichene Rechnung über die Sachverständigenkosten vor, genügt ein einfaches Bestreiten der Schadenshöhe durch den beklagten Schädiger oder Haftpflichtversicherer, […]
-
-
-
-
-
-