(Kiel) Unterzuckerungszustände infolge Diabetes können den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen.

Darauf verweist der Kieler Rechtsanwalt Jens Klarmann, Präsident des VdVKA – Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Kiel unter Hinweis auf das soeben bekannt gewordene Urteil des Verwaltungsgericht (VG) Mainz vom 27.10.2009, Az.: 3 L 1058/09.MZ.

Aufgrund abfallenden Zuckerspiegels verlor ein an Diabetes leidender Mann aus Rheinhessen (Antragsteller) auf der Autobahn die Kontrolle über sein Fahrzeug. In einem Baustellenbereich berührte er die Baustellenbetonwand, fuhr mit unverminderter Geschwindigkeit in Schlangenlinien weiter, geriet schließlich ins Schleudern und blieb nach zweimaligem Kollidieren mit der Leitplanke quer zur Fahrbahn stehen. Nach der Einholung eines ärztlichen Gutachtens entzog ihm die Fahrerlaubnisbehörde unter Anordnung des Sofortvollzuges die Fahrerlaubnis.

Die von ihm angerufenen Richter der 3. Kammer des VG Mainz haben den Sofortvollzug bestätigt, betont Klarmann.

Aufgrund des ärztlichen Gutachtens sei davon auszugehen, dass der Antragsteller an einer Zuckerkrankheit mit Neigung zu schweren Stoffwechselentgleisungen leide. Es seien bereits mehrere Verkehrsunfälle des Antragstellers im Zusammenhang mit Unterzuckerungen dokumentiert. Trotzdem habe der Antragsteller z.B. nicht regelmäßig vor Fahrtantritt Blutzuckerkontrollen durchgeführt. Von daher fehle ihm derzeit die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Nach den Angaben des Gutachters sei es denkbar, dem Antragsteller nach einer strukturierten Diabetikerschulung und nach dokumentierter mehrmonatiger stabiler Blutzuckereinstellung das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Auflagen wieder zu gestatten.

Klarmann empfahl, dies zu beachten und ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf den VdVKA – Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V. – www.vdvka.de – verwies.

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Jens Klarmann
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