OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.07.2025, AZ 6 U 151/24
Ausgabe: 07 – 2025
1. Ein wesentlicher Verfahrensfehler in Gestalt einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt dann vor, wenn der Erstrichter den Kern des Parteivorbringens verkannt und daher eine entscheidungserhebliche Frage verfehlt oder einen wesentlichen Teil des Klagevortrags übergangen hat oder wenn Beweisanträge übergangen werden. Es ist vom materiellrechtlichen Standpunkt des Erstrichters aus zu beurteilen, ob ein Verfahrensfehler vorliegt.(Rn.35)
2. Das erstinstanzliche Gericht übergeht bei der Beurteilung der Haftungsquoten eines Verkehrsunfalles den wesentlichen Vortrag einer Partei zum Grad des wechselseitigen Verschuldens, wenn es sich nicht mit der Frage auseinandersetzt, ob eines der Fahrzeuge bereits – ggf. auch längere Zeit – stand, als das andere erst anfuhr.(Rn.40)
Weitere Informationen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJR…