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Aktuelles
- Die Mitfahrt mit einem erkennbar alkoholbedingt Fahruntüchtigen kann grundsätzlich ein Mitverschulden des Beifahrers begründen, da mit einer solchen Fahrt eine erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit einhergeht. Die Erkennbarkeit der Alkoholisierung muss aber von der Gegenseite dargelegt und nachgewiesen werden.
- Weitere Entscheidung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) bei der Verwendung eines Emissionskontrollsystems
- vorsätzliche sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) bei der Verwendung eines Emissionskontrollsystems
- Berücksichtigung von Mängeln beim Minderwertausgleich nach regulärem Ende eines Leasingvertrages
- sale-and-rent-back-Geschäftsmodell
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Verkehrsrecht
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§ 62 OWiG, § 473 StPO, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 6 Abs 1 MRK
AG Landstuhl, Beschluss vom 26.05.2025, AZ 2 OWi 53/25 Ausgabe: 05-2025 Eine (potentielle) Relevanz der Falldatensätze der sog. „gesamten Messreihe“ sowie der Statistikdatei für die Verteidigung eines Betroffenen im Bußgeldverfahren […]
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Divergenzvorlage zum Bundesgerichtshof zur Frage eines Beweisverwertungsverbots im gerichtlichen Bußgeldverfahren hinsichtlich eines in einem standardisierten Messverfahren gewonnenen Messergebnisses ohne Speicherung sogenannter Rohmessdaten.
Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 26.05.2025, AZ 1 Ss (OWi) 112/24 Ausgabe: 05-2025 Dem Bundesgerichtshof wird die Sache zur Entscheidung folgender Rechtsfrage vorgelegt: Unterliegt das Ergebnis einer mittels standardisiertem Messverfahren […]
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Kein Gesichtsschleier (Niqab) am Steuer
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.05.2025, AZ OVG 1 N 17/25 Ausgabe: 05-2025 Frauen muslimischen Glaubens haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung für das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem Gesichtsschleier (Niqab). […]
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Bei Gelblicht an einer Ampelkreuzung muss es dem Verkehrsteilnehmer noch möglich sein, ohne Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs bis zur Haltelinie anzuhalten, anderenfalls darf er über die Haltelinie hinweg in den Kreuzungsbereich einfahren.
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26.05.2025, AZ 7 U 10/25 Ausgabe: 05-2025 1. Aus der besonderen Bedeutung der Vorfahrtsregelung, die dem wartepflichtigen Verkehrsteilnehmer die Pflicht zu erhöhter Sorgfalt auferlegt und deren […]
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