- Startseite
- Presse & Urteile
- Anwalt für Verkehrsrecht – Anwaltssuche
- Verkehrsrechtl. Gesetze
- Unfallskizze
- Kooperationspartner
- Buchtipps
- Mitglied werden
- VdVKA Zertifizierungen
- Veranstaltungen (§ 15 FAO)
- Fachanwaltslehrgänge
- Kontakt & Impressum
- Der Vorstand
- Landesregionalleitungen
- Fachausschüsse
- Terminvertretungen
- Verkehrsrechtliche Fachbeiträge
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
Aktuelles
- BGH zur Übertragung der Grundsätze zum Werkstattrisiko auf den Sachverständigen (Sachverständigenrisiko)
- Bundesgerichtshof zur Reichweite eines vertraglichen Gewährleistungsausschlusses beim Kauf eines rund 40 Jahre alten Gebrauchtwagens
- OLG Stuttgart: Musterfeststellungsurteil gegen Mercedes-Benz im Dieselskandal
- Pkw-Entzug: Entschädigungssatz für über fünf Jahre alten PKW ist bei Schwacke-Liste um eine Gruppe herabzustufen
- Verkehrsunfall im Zusammenhang mit unzulässigem Überholen und Rechtsabbiegen in ein Grundstück: Zur Haftungsverteilung bei Überholen trotz unklarer Verkehrslage, wenn der vorausfahrende Rechtsabbieger vor dem Abbiegen nach links ausholt
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Walkerdamm 1
24103 Kiel
Tel: 0431 – 974 3030
Fax: 0431 – 974 3055
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Verkehrsrecht
-
GG Art. 103 Abs. 1 BGB § 323 Abs. 1, 2, § 326 Abs. 5, § 437 Nr. 2, § 439 Abs. 1, § 440
BGH, Beschluss vom 10.11.2022, AZ VIII ZR 88/21 Ausgabe: 10 – 11/2022 Zur Verletzung des Anspruchs der Partei auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG im Zusammenhang mit […]
-
Anerkannte Umweltvereinigungen müssen eine EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge, die mit möglicherweise verbotenen „Abschalteinrichtungen“ ausgestattet sind, vor Gericht anfechten können
Gerichtshof der Europäischen Union, Beschluss vom 08.11.2022, AZ C-873/19 Quelle: Pressemitteilung Weitere Informationen: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/applic…
-
BGB § 826 E, § 852 Satz 1, § 818 Abs. 1
BGH, Beschluss vom 04.11.2022, AZ VIa ZR 122/22 Ausgabe: 10 – 11/2022 Zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für das vom beklagten Hersteller nach §§ 826, 852 Satz 1, § […]
-
BGB § 826 E, § 852 Satz 1, § 249 Cb
BGH, Beschluss vom 18.10.2022, AZ VIa ZR 281/22 Ausgabe: 10 – 11/2022 Zur Vorteilsausgleichung bei der Gewähr von Restschadensersatz im Falle des Weiterverkaufs eines vom sogenannten Dieselskandal betroffenen Kraftfahrzeugs durch […]
-
-
-
-
-
-