- Startseite
- Der Verband
- Presse & Urteile
- Anwalt für Verkehrsrecht – Anwaltssuche
- Verkehrsrechtl. Gesetze
- Unfallskizze
- Kooperationspartner
- Buchtipps
- Mitglied werden
- VdVKA Zertifizierungen
- Veranstaltungen (§ 15 FAO)
- Fachanwaltslehrgänge
- Kontakt & Impressum
- Terminvertretungen
- Verkehrsrechtliche Fachbeiträge
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
Aktuelles
- OLG Frankfurt am Main: Einsichtsrechte von Bußgeldempfängern in Messunterlagen
- Oberlandesgericht Hamm: Das Umschubsen einer Geschwindigkeitsmessanlage ist strafbar
- § 323 BGB, § 346 BGB, § 434 BGB, § 437 BGB, § 440 BGB, § 442 BGB, Art 3 Nr 10 EGV 715/2007, Art 5 Abs 2 S 2 EGV 715/2007
- 1. Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem bei unklarer Verkehrslage überholenden PKW und einem unter Verstoß gegen die Pflicht zur doppelten Rückschau nach links abbiegenden LKW 2. Zur Anrechnung ersparter Eigenaufwendungen bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs für einen unfallbedingt beschädigten LKW
- Keine Entlastung wegen behaupteter verwirrender Beschilderung bei Geschwindigkeitsüberschreitung
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431 97991610
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Posts by VdVKA
-
-
StVG § 7 Abs. 1
BGH, Beschluss vom 10.04.2024, AZ VI ZR 80/23 Zur Reichweite der Haftung des Halters eines Kraftfahrzeugs mit Arbeitsfunktion nach § 7 Abs. 1 StVG (Kontaminierung von Trauben durch Austritt von […]
-
BGB § 823 Bf, § 826 E, Ga, H; EG-FGV § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1; Verordnung (EG) 715/2007 Art. 5
BGH, Beschluss vom 08.04.2024, AZ VI ZR 236/20 Zur deliktischen Haftung des Motorenherstellers wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasrückführung gegenüber einem Fahrzeugkäufer, der bei Erwerb des Fahrzeugs […]
-
BGB § 242 A, § 823 F, § 826 E
BGH, Beschluss vom 04.04.2024, AZ VI ZR 466/19 Im Rahmen der deliktischen Vorteilsausgleichung entspricht der Wert der während der Leasingzeit erlangten Nutzungsvorteile eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich der Höhe nach den vereinbarten […]
-
-
-
-
-
-