OLG Köln, Beschluss vom 31.08.2026, AZ 1 ORbs 214/26

Ausgabe: 08 – 2026

Auch wer einen Kreisverkehr verlässt, biegt im Sinne von § 9 Abs. 1 StVO ab. Führt er ein Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts, hat er folglich Schrittgeschwindigkeit zu fahren.

Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/koeln/j2026/1_O…