Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 18.12.2025, AZ 1 A 223/24
Ausgabe: 11-12/2025
1. Es ist anerkannt, dass für die Frage der Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen ist.
2. Die Anregung, ein Sachverständigengutachten einzuholen, ersetzt einen förmlichen Beweisantrag auch nicht bei Verzicht auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung.
Weitere Informationen: https://recht.saarland.de/bssl/document/NJRE001…