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Aktuelles
- Die Mitfahrt mit einem erkennbar alkoholbedingt Fahruntüchtigen kann grundsätzlich ein Mitverschulden des Beifahrers begründen, da mit einer solchen Fahrt eine erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit einhergeht. Die Erkennbarkeit der Alkoholisierung muss aber von der Gegenseite dargelegt und nachgewiesen werden.
- Weitere Entscheidung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) bei der Verwendung eines Emissionskontrollsystems
- vorsätzliche sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) bei der Verwendung eines Emissionskontrollsystems
- Berücksichtigung von Mängeln beim Minderwertausgleich nach regulärem Ende eines Leasingvertrages
- sale-and-rent-back-Geschäftsmodell
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Archive for März, 2022
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Haftung eines Automobilherstellers nach § 826, § 31 analog BGB
OLG Stuttgart, Beschluss vom 31.03.2022, AZ 17 U 811/19 Ausgabe: 03/04-2022 1. Für die Haftung eines Automobilherstellers nach § 826, § 31 analog BGB ist nicht erforderlich, dass er den […]
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ZPO § 256 Abs. 1
BGH, Beschluss vom 22.03.2022, AZ VI ZR 415/20 Ausgabe: 03/04-2022 a) Zum Feststellungsinteresse bei einer Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht in einem sogenannten Dieselfall. b) Auf mögliche künftige Belastungen mit […]
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ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
BGH, Beschluss vom 22.03.2022, AZ VI ZR 934/20 Ausgabe: 03/04-2022 a) Die Bestimmung des Streitgegenstands ist Sache des Klägers. Will er einen weiteren Streitgegenstand in den Prozess einführen, muss er […]
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