Ver­kehrs­recht  gehört  zu den wich­tigs­ten Rechts­ge­bie­ten in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Jahr für Jahr ereig­nen sich in Deutsch­land mehr als  2 Mio. Ver­kehrs­un­fäl­le, dar­un­ter über 320.000 Unfäl­le mit Per­so­nen­schä­den.  Die Zahl der Unfäl­le mit Todes­fol­ge liegt all­jähr­lich bei rd. 5.000.
Der volks­wirt­schaft­li­che Scha­den von Ver­kehrs­un­fäl­len beläuft sich all­jähr­lich auf mehr als 30 Mil­li­ar­den Euro. Nach Berech­nun­gen der EU beträgt der volks­wirt­schaft­li­che Scha­den eines Ver­kehrs­to­ten rd. 1 Mio. Euro.

Gleich­wohl sind die Inter­es­sen der auf Ver­kehrs­recht spe­zia­li­sier­ten Rechts­an­wäl­tin­nen und Rechts­an­wäl­te in Deutsch­land bis­her von kei­ner eigen­stän­di­gen Ver­ei­ni­gung „in einer Hand“ aus­schließ­lich vertreten.

In die­ser Erkennt­nis wur­de im Herbst 2009 der VdV­KA – Ver­band deut­scher Ver­kehrs­rechts­An­wäl­te e. V. gegründet.

Hier­bei ver­folgt der Ver­band in ers­ter Linie zwei Zielsetzungen

  • die Bevöl­ke­rung durch Pres­se- und Öffent­lich­keits­ar­beit sowie Vor­trä­ge näher über die Vor­schrif­ten des Ver­kehrs­rechts ein­schließ­lich damit ver­bun­de­nen Rechts­ge­bie­te, ins­be­son­de­re Ver­si­che­rungs­recht,  Straf- und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­recht, Ver­kehrs­un­fall­recht usw., und der dazu ergan­ge­nen Recht­spre­chung zu infor­mie­ren, sowie
  • eine kom­pe­ten­te und qua­li­fi­zier­te Bera­tung auf dem Gebiet des Ver­kehrs­rechts für Betrof­fe­ne, aber auch für Ver­si­che­rer, das gesam­te Kfz-Gewer­be usw. durch kon­se­quen­te Fort- und Wei­ter­bil­dung unse­rer  Mit­glie­der sicherzustellen.

Um dies zu gewähr­leis­ten, gel­ten für die Auf­nah­me als Mit­glied in unse­ren Ver­band denn auch fol­gen­de „Min­dest­vor­aus­set­zun­gen“ für Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte:

  • Tätig­keits­schwer­punkt „Ver­kehrs­recht“ oder damit im Zusam­men­hang hän­gen­der Rechts­ge­bie­te wie „Ver­si­che­rungs­recht , Straf-/Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­recht“ oder ähnliches. 
  • Min­dest­zu­las­sung fünf Jahre
  • Fach­an­walt­schaft erwünscht, jedoch nicht Voraussetzung

Zur Fort- und Wei­ter­bil­dung sind dar­über­hin­aus fol­gen­de Fach­aus­schüs­se ein­ge­rich­tet wor­den, die eine qua­li­fi­zier­te Fort­bil­dung unse­rer Mit­glie­der sicherstellen:

  • Fach­aus­schuss I:        Unfall­re­gu­lie­rung (Sach- und Personenschäden)
  • Fach­aus­schuss II:       Autokauf/Leasing/Miete
  • Fach­aus­schuss III:      Werkstatt/Reparatur/Mängelbeseitigung
  • Fach­aus­schuss IV:      Ord­nungs­wid­rig­kei­ten-/Straf­recht
  • Fach­aus­schuss V:       Kfz-Gewer­be/Kfz-Werk­stät­ten
  • Fach­aus­schuss VI:      Führerscheinrecht/MPU/Verfahren
  • Fach­aus­schuss VII:     Sachverständigenwesen
  • Fach­aus­schuss VIII:    Versicherungsrecht