Verkehrsrecht gehört zu den wichtigsten Rechtsgebieten in der Bundesrepublik Deutschland. Jahr für Jahr ereignen sich in Deutschland mehr als 2 Mio. Verkehrsunfälle, darunter über 320.000 Unfälle mit Personenschäden. Die Zahl der Unfälle mit Todesfolge liegt alljährlich bei rd. 5.000.
Der volkswirtschaftliche Schaden von Verkehrsunfällen beläuft sich alljährlich auf mehr als 30 Milliarden Euro. Nach Berechnungen der EU beträgt der volkswirtschaftliche Schaden eines Verkehrstoten rd. 1 Mio. Euro.
Gleichwohl sind die Interessen der auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland bisher von keiner eigenständigen Vereinigung „in einer Hand“ ausschließlich vertreten.
In dieser Erkenntnis wurde im Herbst 2009 der VdVKA – Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e. V. gegründet.
Hierbei verfolgt der Verband in erster Linie zwei Zielsetzungen
- die Bevölkerung durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Vorträge näher über die Vorschriften des Verkehrsrechts einschließlich damit verbundenen Rechtsgebiete, insbesondere Versicherungsrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsunfallrecht usw., und der dazu ergangenen Rechtsprechung zu informieren, sowie
- eine kompetente und qualifizierte Beratung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts für Betroffene, aber auch für Versicherer, das gesamte Kfz-Gewerbe usw. durch konsequente Fort- und Weiterbildung unserer Mitglieder sicherzustellen.
Um dies zu gewährleisten, gelten für die Aufnahme als Mitglied in unseren Verband denn auch folgende „Mindestvoraussetzungen“ für Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte:
- Tätigkeitsschwerpunkt „Verkehrsrecht“ oder damit im Zusammenhang hängender Rechtsgebiete wie „Versicherungsrecht , Straf-/Ordnungswidrigkeitenrecht“ oder ähnliches.
- Mindestzulassung fünf Jahre
- Fachanwaltschaft erwünscht, jedoch nicht Voraussetzung
Zur Fort- und Weiterbildung sind darüberhinaus folgende Fachausschüsse eingerichtet worden, die eine qualifizierte Fortbildung unserer Mitglieder sicherstellen:
- Fachausschuss I: Unfallregulierung (Sach- und Personenschäden)
- Fachausschuss II: Autokauf/Leasing/Miete
- Fachausschuss III: Werkstatt/Reparatur/Mängelbeseitigung
- Fachausschuss IV: Ordnungswidrigkeiten-/Strafrecht
- Fachausschuss V: Kfz-Gewerbe/Kfz-Werkstätten
- Fachausschuss VI: Führerscheinrecht/MPU/Verfahren
- Fachausschuss VII: Sachverständigenwesen
- Fachausschuss VIII: Versicherungsrecht